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Grundsätze für die Schweinehaltung
Grundsatz: Tierwohl durch bestmögliche Haltungsbedingungen und ausreichend Platz
Das Ausleben artgemäßer Verhaltensweisen wird gefördert.
St
resssituationen sind auf unvermeidbare Situationen zu beschränken.
Es gilt ein Verbot für Spaltenböden. Zugelassen sind Ställe mit ständig zugänglichem befestigten Auslauf, Offenfrontställe oder Weidehaltung.
Auslaufmöglichkeiten und / oder verschiedene Klimazonen sind zu bieten.
Jedem Tier muss zu jeder Zeit ein trockener Liegebereich zur Verfügung stehen.
Vorhandensein von Wühlmöglichkeiten ist erforderlich.
Die Ställe sind hell, mit ausreichend Tageslichteinfall.
In den Ställen ist die Staubbelastung zu minimieren.
Regelmäßiges Ausmisten sichert den Tierkomfort und dient der Hygiene.
Für Lebendgewichte zwischen 30 und 50 kg müssen pro Tier mindestens 0,7qm Fläche zur Verfügung stehen. Je angefangene zusätzliche 10 kg Lebendgewicht müssen weitere 0,1qm Fläche bereitgestellt werden.
Der Transport von Tieren hat ruhig und tierschonend zu erfolgen. Er darf maximal 3 Stunden dauern.
Grundsatz: fürsorgliche Betreuung und gesunde Fütterung
Die Landwirte versorgen ihre Schweine verantwortungsbewusst und fürsorglich. Die Fütterung orientiert sich an dem Bedarf des gesunden Tieres.
Die Tiere sind mindestens zweimal täglich zu sichten.
Es gilt ein Verbot jeglicher Wachstums- und Leistungsförderer.
Durch die Haltung auf Stroh haben die Schweine ständig Raufutter zur Verfügung.
Den Tieren stehen Selbsttränken mit ständig frischem Trinkwasser zur Verfügung.
Verletzte oder kranke Tiere sind von den Gesunden zu trennen und zu behandeln. Dabei dürfen alle vom Tierarzt empfohlenen Medikamente genutzt werden. Es ist jedoch die doppelte Wartezeit bis zur Schlachtung des gesundeten Tieres einzuhalten.
Prophylaktische Medikamentierung der Tiere, insbesondere mit Antibiotika, ist nicht zulässig.
Impfungen und Parasitenbekämpfung sind im Sinne des Tierwohles zulässig.
Grundsatz: Regelmäßige Kontrollen
Die Landwirte sind jederzeit offen für Hofbesichtigungen.
Ab 2025
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